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Handys (Smartphones) und zunehmend auch Smartwatches sind in der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler in hohem Maße präsent. Ihre Nutzung beeinflusst den Schulalltag, zunehmend auch in negativer Art und Weise. Um Ablenkungen zu minimieren, Konflikte zu vermeiden und auch um ein bewusstes, verantwortungsvolles Medienverhalten zu fördern, sind verbindliche und transparente Handyregeln, die auf dem Schulgelände für alle gelten, von herausragender Bedeutung.
Die Grundschule Bünde-Mitte legt großen Wert auf eine ungestörte Lernumgebung, die durch direkte soziale Interaktion, konzentriertes Arbeiten und ein respektvolles Miteinander geprägt ist. Um diese Prinzipien zu wahren, gilt an unserer Schule eine klare Regelung zur Nutzung von Handys, Smartphones und Smartwatches.

Verbot der Handynutzung: Grundsätzlich ist die Nutzung von Mobiltelefonen durch Schülerinnen und Schüler auf dem gesamten Schulgelände und während des gesamten Schultages verboten. Dies umfasst Unterrichtszeiten, Pausen, den Ganztagsbereich sowie Schulwege innerhalb des Schulgeländes.

Verbot von Smartwatches: Um Ablenkungen und mögliche Datenschutzprobleme zu vermeiden, ist das Tragen und Nutzen von Smartwatches für Schülerinnen und Schüler ebenfalls nicht gestattet. Diese Regelung dient dem Schutz der Privatsphäre und der Förderung einer konzentrierten Lernatmosphäre.
Handys, Smartphones und Smartwatches müssen während des gesamten Schulaufenthalts ausgeschaltet und in der Schultasche verstaut bleiben.

Sonderregelungen

Dringende Fälle: Schülerinnen und Schüler dürfen im Sekretariat oder in Absprache mit einer Lehrkraft ihre Eltern kontaktieren.

Medizinische Gründe: Schülerinnen und Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen auf ein digitales Gerät angewiesen sind, können eine Ausnahmegenehmigung bei der Schulleitung beantragen.

Lehrkräfte und Schulpersonal sollen aufgrund ihrer Vorbildfunktion Handys ausschließlich in dienstlichen Zusammenhängen nutzen.

Eltern und Besucher dürfen auch nur zu schulischen Zwecken ihr Smartphone auf dem Schulgelände nutzen. Ohne die Genehmigung der betroffenen Personen sind Bild-, Ton- und Videoaufnahmen verboten.

Bei Schulveranstaltungen dürfen Eltern ebenfalls ihre Kinder fotografieren (z.B. Einschulungsfeiern, Klassenfeste, Schulfeste...)

Konsequenzen bei Verstößen:

Verstöße gegen die Handyregeln können erzieherische Einwirkungen und/oder Ordnungsmaßnahmen (§ 53 SchulG) nach sich ziehen: Im Rahmen der zu treffenden
Entscheidung sind alle Umstände des Einzelfalls einzubeziehen.
Beim ersten Verstoß wird das Gerät eingesammelt und die Eltern informiert. Das Gerät wird am Ende des Schultages den Eltern ausgehändigt.

Wiederholter oder schwerwiegender Verstoß (z.B. heimliche Aufnahmen, Störungen des Unterrichts). Die Eltern werden kontaktiert. Das Gerät wird einbehalten, ggf. auch über das Wochenende. Das Gerät wird von den Eltern abgeholt. Es findet ein Elterngespräch statt.
Bei Verbreitung strafbarer Inhalte (z.B. Cybermobbing, gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Inhalte) wird die Schulleitung Informiert. Es gibt ggf. eine Anzeige bei den zuständigen Behörden und es erfolgen erzieherische Einwirkungen oder Ordnungsmaßnahmen.

Kommunikation und Transparenz

Diese Ordnung wird zu Schuljahresbeginn in allen Klassen vorgestellt. Sie ist auf der Schulhomepage sowie als Aushang im Schulgebäude einsehbar. Erziehungsberechtigte werden über die Regelungen schriftlich informiert. Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf in einem partizipativen Prozess überarbeitet.

Inkrafttreten und Überprüfung
Dieses Konzept dient der Förderung einer konstruktiven und störungsfreien Lernumgebung Die Ordnung tritt mit Beschluss der Schulkonferenz am 01.08.2025 in Kraft und wird jährlich durch die Schulkonferenz überprüft. Anpassungen erfolgen auf Grundlage von Evaluationen und schulischen Bedarfen.